Glashütte Karlsbrunn

Diese Hütte hatte zwei verschiedene Perioden, sowohl in der Dauer der Produktion als auch in der Beschäftigung. Nach Besichtigung der Örtlichkeit erteilte Graf Carl Ludwig von Nassau-Saarbrücken am 11. September 1717 die Genehmigung zur Errichtung einer Spiegelhütte und Glasmanufaktur. Die Genehmigung erhielten die Meister Valentin Strauss, Johann Georg Wenzel und Johann Georg Kauffeld. Der Pachtvertrag umfasste 16 Punkte. Unter anderem gab darin der Graf zur Anschaffung der Geräte und Sonstigem ein Darlehn von 1200 Gulden. Die schuld war jährlich mit 100 Gulden abzutragen. Einschließlich der Beständer durften nur neun Glasmacher sowie zwei Schürer und zwei Scheidhauer auf der Hütte arbeiten. Sie waren frei von Leibeigenschaft, der Fron und der Abgabe des Besthauptes.
Das Unternehmen hatte einen langsamen Anfang und florierte nicht. Es gelang der Belegschaft nicht, die acht Wohnhäuser, die innerhalb vom sechs bis acht Jahren errichtet werden sollten, zu erstellen. 1723 waren erst drei fertiggestellt. Ansonsten wohnten die Arbeiter in Holzhütten und Baracken.

Die Ursachen für den Niedergang der Hütte sind nicht genau zu benennen. Vielfach wurde die große Konkurrenz der benachbarten Hütten angeführt. Das ist aber nicht wahrscheinlich, denn Karlsbrunn war eine Spiegelhütte, und solche gab es im weiten Umkreis nicht. Vielleicht entsprachen die hier produzierten Spiegel nicht den Anforderungen, oder es waren immer noch Luxusgegenstände, die weitab von einer Großstadt nicht genügend Absatz fanden.Es kam jedenfalls zum Konkurs und die Hütte wurde 1723 versteigert. Der Saarbrücker Graf ersteigerte die Hütte selbst, um sie sogleich wieder, wie einige Jahre zuvor die Hütte Klarenthal, an Glasmeister zu verpachten. So begann die zweite Periode der Hütte Karlsbrunn.

Spiegelglasherstellung
Machinerie zur Spiegelherstellung (nach Diderrot-d'Alembert. 1773)

Die Spiegelherstellung war schwieriger als die normale Glasherstellung. Es mussten geübte Arbeitskräfte gefunden werden, und die Herstellung war teuer. Das ganze Mittelalter hindurch dominierte noch der Metallspiegel. In Venedig wurde 1507 die Spiegelherstellung mittels Quecksilberbelag verfeinert. Einen großen Aufschwung nahm die Fabrikation im absolutistischen Frankreich, wo sie bereits um 1550 blühte, als es darum ging, die prunkvollen Spiegelkabinette in den Schlössern auszustatten. Es ist daher erstaunlich, dass nicht schon früher eine Spiegelhütte in der Grafschaft Saarbrücken oder in den unmittelbaren benachbarten lothringischen Gebieten errichtet wurde.

2. Periode der Glashütte in Karlsbrunn.

Nachdem der Graf von Saarbrücken die Hütte ersteigert hatte, ließ er sie nicht, wie ursprünglich in Klarenthal, durch sein Oberamt betreiben, sondern verpachtete sie. Die Pächter waren Johann Georg und Johann Adam Reppert sowie Johann Martin Cramer. Sie waren Hüttenmeister in Klarenthal und dem Grafen als besonders tüchtig empfohlen worden. So gab es für Karlsbrunn am 20. März 1723 einen neuen Pachtvertrag.
Der 16 Punkte Vertrag brachte folgende Neuerungen: Es durften sich zehn Glasmacher, zwei Schürer und drei Scheidhauer niederlassen. Jeder neue Glasmacher musste sich zur Niederlassung zuerst bei der Kanzlei in Saarbrücken vorstellen. Von dem neugeordneten Land erhielten die Glasmacher 3 Morgen, die anderen Hüttenarbeiter 2 Morgen pro Person. Für weitere fünf Häuser wurde das Holz kostenlos geliefert. Die Glasmacher durften eine Stampfmühle errichten, um ihre Hafenerde zu stampfen. Dafür zahlten sie 2 Gulden. Für die überlassenen noch zu errichtenden Gebäude hatten die drei Pächter 1390 Gulden zu zahlen, und zwar musste jeder jährlich 50 Gulden zahlen, bis die Schuld abgetragen war.

Die Hütte entwickelte sich nun gut. Das Dorf blieb aber klein. Es gab wenig Zuzug. Wie meisten Familien hatten die Beständer große Familien. Auch ihre Söhne fanden hier ihre Beschäftigung, soweit sie geeignet waren.

Ende des 18. Jahrhundert kam es zu einem Überangebot von Fachkräften. Das zeigt sich auch an der Zahl der Eigentümer der Hütte. 1787 waren neun Eigentümer, davon zwei Witwen. Solch eine Zersplitterung gab es sehr oft bei den Betrieben. Wie bei vielen Erbengemeinschaften, wollen die meisten nur Rendite haben, aber nichts investieren. Die Hütte zu erwerben, dafür hatte keiner das nötige Kapital. So war man froh, die Hütte an den zurückgekehrten Hauptmann der französischen Artillerie, d'Aubert, verkaufen zu können. Dieser verstand nur sehr wenig von der Glasherstellung und konnte sich nur dem Verkauf der Ware widmen.

Im nahen Frankreich brach 1789 Revolution aus. 1793, als die französischen Revolutionstruppen die Saarbrücker Grafschaft besetzen, floh d'Aubert, der er um sein Leben fürchten musste. Die Glashütte löschte ihren Ofen und stand still. 1795 erlaubte der französische Staat die Rückkehr der Familie d'Aubert nach Karlsbrunn. Die Hütte wurde aber nicht wieder in Betrieb genommen.


Krüge und Karaffen aus der Mitte des 18. Jahrundert

Im Jahr 1809 richtete d'Aubert ein Gesuch an den Kaiser Napoleon, um die Glashütte wieder zu eröffnen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Kaiser im Krieg gegen Österreich und marschierte gegen Wien. So, wurde vor den Toren von Wien das Schicksal der Karlsbrunner Glashütte entschieden. Mit dem Datum vom 10. August 1809 erteilte Napoleon aus dem "Kaiserlichen Lager" von Schönbrunn die Genehmigung, die Hütte wieder in Betreib zu setzen. So wiedersinnig es erscheinen mag: diese Erlaubnis war das Todesurteil der Hütte. D'Aubert wurde nur gestattet, zur Feuerung der Hütte Steinkohle zu verwenden, aber kein Holz. Karlsbrunn und die nähere Umgebung besaßen keine Kohlegruben. Die nächsten Gruben lagen in Geislautern und Gersweiler, eine Entfernung, die zu groß war, um die Hütte rentabel betreiben zu können. D'Aubert zog es vor, seinen Hüttenbesitz zu verkaufen. Den Käufern fehlte aber auch der Mut, die Hütte mit dieser Einschränkung zu betreiben. Es war das Ende der Karlsbrunner Hütte.

Quelle:
Die Glashütten und Glasmacher im und am Rande des Warndts.
Herausgegeben vom Heimatkundlichen Verein Warndt e.V.
Walter Neutzling

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